Produktsuche:
Suchen!

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER BARTSCHER AG

1.Allgemeines
Durch Bestellung und Annahme der Ware erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bartscher AG einverstanden.

 

2.Bestätigung Bestellungseingang
Bei der schriftlichen oder telefonischen Bestellung handelt es sich um ein Angebot zum Vertragsschluss (Offerte). Die Bestellung gilt mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. des Lieferscheins der Bartscher AG beim Kunden als angenommen (Annahme). Vorbehalten bleiben die Absage seitens der Zulieferanten der Bartscher AG und Fälle von höherer Gewalt.

 

3.Preise
Die Preise verstehen sich brutto in Schweizer Franken, exkl. MwSt. und sind zur Verrechnung mit dem Fachhandel bestimmt. Die Preise sind freibleibend und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

 

4.Lieferfrist
Als Liefertermin wird von der Bartscher AG in der Bestätigung ein ungefährer Zeitpunkt angegeben. Die vereinbarte Lieferfrist wird nach Möglichkeit eingehalten, ist jedoch unverbindlich. Bei Nichteinhaltung kann der Besteller in keinem Fall Schadenersatz beanspruchen.

 

5.Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Ermessen der Bartscher AG per Camion oder per Post franko Haus oder Talbahnstationen ab CHF 1500.- Nettowarenwert. Für Terminsendungen werden CHF 50.- verrechnet. Für Sendungen unter CHF 1500.- werden folgende Pauschalzuschläge für Porto und Verpackung berechnet:
Nettowarenwert                   bis         CHF   200.-   + CHF 12.- pro Paket
Nettowarenwert                   bis         CHF   500.-   + CHF 15.- pro Paket
Nettowarenwert                   bis         CHF 1000.-   + CHF 30.- pro Paket
Post-Expresssendung                                           + CHF 30.- pro Paket
Lieferungen per Camion      unter      CHF 1500.-    + CHF 80.-

 

6.Abholung
Ab CHF 1500.- Netto-Warenwert wird ein Abholrabatt von 2% gewährt.

 

7.Beanstandungen
Bei Lieferung durch den Camion muss dem Fahrzeuglenker ein allfälliger Transportschaden bei Ankunft der Ware mitgeteilt werden. Der Schaden ist dabei auf dem Lieferscheindoppel zu vermerken. Bei Postversand muss sich der Empfänger einen allfälligen Transportschaden von der Transportanstalt protokollieren lassen. Für solche Transportschäden haftet die betreffende Post. Beanstandungen, denen kein Protokoll bzw. Lieferscheindoppel beiliegt, können leider nicht berücksichtigt werden.

Alle Lieferungen sind nach Erhalt auf Richtigkeit zu kontrollieren. Reklamationen müssen innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden.

 

8.Zahlungsbedingungen
Für Warenlieferungen:
10 Tage nach Rechnungsstellung 2% Skonto, 30 Tage netto.
Für Kundendienstarbeiten:
10 Tage nach Rechnungsstellung netto.
Ab CHF 10‘000.- Warenwert (Neukunde ab CHF 5‘000.-) verrechnet die Bartscher AG 1/3- Zahlungen: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 drei Wochen vor Auslieferung, 1/3 netto 30 Tage nach Rechnungsstellung.

 

9.Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Kaufobjekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bartscher AG. Die Bartscher AG behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

 

10.Retouren
Bestellte und richtig gelieferte Waren werden nur ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung in der Originalverpackung zurückgenommen. Für Umtriebe werden 20% des Rechnungsbetrages verrechnet. Spezialanfertigungen, Sonderbestellungen sowie elektronische Ersatzteile (Steuerungs-platinen) werden nicht zurückgenommen.

 

11.Mustersendungen
Nicht zurückgesandte Muster werden nach 4 Wochen in Rechnung gestellt.

 

12.Garantie

Die Garantiefrist für Neugeräte der Marke UNOX mit einem Rechnungsdatum ab 01.01.2012 beträgt 2 Jahre. Für alle übrigen Neugeräte beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Rechnungsdatum. Die Rechnung gilt als Garantieschein. Sie muss bei Garantieansprüchen vorgelegt werden.

 

Geräte über CHF 1‘000.- Brutto-Warenwert (Katalogpreis) haben Vollgarantie. Das heisst, die Kosten für Anfahrt, Arbeit und Material sind gedeckt. Geräte unter CHF 1‘000.- Brutto-Warenwert haben Teilgarantie. Das heisst, die Kosten für Arbeit und Material sind gedeckt. Anfahrts- oder Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

Wird der Pikettdienst (Wochenenden und Feiertage) für Garantieleistungen beansprucht, verrechnet die Bartscher AG den entsprechenden Pikettdienstzuschlag (CHF 43.- pro Anfahrt, CHF 63.- pro Arbeitsstunde am Samstag, CHF 126.- pro Arbeitsstunde an Sonn- und Feiertagen).

 

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

·         - Schäden durch unsachgemässe Montage, Installation, Handhabung, Pflege und Bedienung

·         - Entkalkungs- und Reinigungsarbeiten, Glas, Gummidichtungen, Schamottsteine und Leuchtmittel

·         - Fehlende oder ungenügende Energieversorgung

 

13.Kundendienst-Preise
Auto-Anfahrtspauschale ganze Schweiz                             CHF 145.-
Arbeit pro Stunde                                                            CHF 126.-
Dringlichkeitszuschlag                                                     CHF   80.-
Zuschlag Fremdprodukt                                                   CHF   80.-

Pikettdienst-Preise
Anfahrtspauschale                                                            CHF 188.-
Arbeit pro Stunde am Samstag                   + 50%             CHF 189.-
Arbeit pro Stunde an Sonn- und Feiertagen  + 100%           CHF 252.-

 

14.Anwendbares Recht
Es ist schweizerisches Recht anwendbar.

 

15.Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Bartscher AG.